Einfahrt – Antrag um Ermächtigung/Konzession

Ein- und Ausfahrt mit Fahrzeugen von der öffentlichen Straße zu privatem Eigentum.

Für wen

Für jede natürliche oder juristische Person, die an der Schaffung einer Einfahrt und Ausfahrt für Fahrzeuge von der öffentlichen Straße aus in der bewohnten Ortschaft, zu privatem Eigentum interessiert ist.

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, eine Konzession zu erhalten, um eine Einfahrt für Fahrzeuge von der öffentlichen Straße aus zu privatem Eigentum zu schaffen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

  • Antrag für die Ermächtigung/Konzession einer Einfahrt in der bewohnten Ortschaft
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro.
  • Auszug aus der Katastermappe
  • Lageplan mit genauer Positionsangaben
  • Fotos
  • technischer Bericht

Was Sie erhalten

Sie erhalten die Konzession, eine Einfahrt für Fahrzeuge, von der öffentlichen Straße aus zu privatem Eigentum zu schaffen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird die Ermächtigung für die Schaffung einer Einfahrt nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung von Seiten des Verwaltungsamtes für Straßen ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.

Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.


Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.05.2025, 14:40 Uhr