Wer kann ansuchen?
Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewähren:
- an private Körperschaften, Stiftungen und an andere Einrichtungen privater Natur;
- an öffentliche Körperschaften;
- an Vereine, Gruppen und Interessentschaften;
- an Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Gemeindebevölkerung tätig sind.
In außerordentlichen Fällen und mit angemessener Begründung können Beiträge auch an andere Antragsteller gewährt werden, wenn die Beteiligung der Gemeinde relevant ist, mit Hinblick auf soziale, moralische, kulturelle und wirtschaftliche Werte, welche in der örtlichen Gemeinschaft als solche gefühlt werden.
Sachbereiche, für welche Beiträge gewährt werden können
- gesundheitsfördernde Maßnahmen;
- Kultur, Erziehung und Bildung;
- Sport, Erholung und Freizeit;
- Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz;
- Belange des Kultus;
- Förderung wirtschaftsbelebender Aktivitäten;
- soziale und humanitäre Belange.
In Fällen von Katastrophen oder sonstigen außerordentlichen Notwendigkeiten können zum Zweck der Hilfe und der Solidarität Beiträge zu Gunsten von öffentlichen und privaten Körperschaften, von Vereinigungen und Gruppierungen gewährt werden.
Einreichtermin
Der Gemeindeausschuss setzt jährlich die Fristen fest, innerhalb welcher die Anträge um Gewährung von Beiträgen einzureichen sind.
Für das Jahr 2024 sind die Ansuchen um Gewährung von Beiträgen innerhalb 31. Mai 2024 bei der Gemeinde Ahrntal einzureichen.
Ausnahme: Die Bildungsausschüsse müssen das Ansuchen um Finanzierung jährlich innerhalb 31. Jänner bei der Gemeinde vorlegen.
Formulare für Ansuchen
Die Anträge um die Gewährung von Beiträgen sind ausschließlich auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formularen abzufassen und müssen die Höhe des erwarteten Beitrages enthalten.
Die Formulare sind auf der Homepage abrufbar unter: Bürgerservice - Formulare - Kategorie "Buchhaltung".
Der jeweilige Vordruck muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Auf dem Ansuchen um Gewährung eines Beitrages muss eine Stempelmarke zu (derzeit) 16,00 Euro angebracht werden, außer wenn der Verein/Verband im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen ist (in diesem Fall müssen auf dem Formular Nr. und Datum des entsprechenden Dekretes im vorgesehenen Feld vermerkt werden).
Hinweis für Bildungsausschüsse: Die Bildungsausschüsse müssen das eigens vorgesehene Formular verwenden.
Formular_Beitragsansuchen_BILDUNGSAUSSCHUSS_-_Jahr_2024.doc herunterladen (0.35 MB)
Auszahlung der gewährten Beiträge
Der Antragsteller wird schriftlich über die erfolgte Gewährung eines Beitrages informiert.Bei laufenden Beiträgen wird mit der Gewährung gleichzeitig die Auszahlung verfügt. Es ist kein eigenes Ansuchen um Auszahlung erforderlich.Für einmalige Beiträge oder Investitionsbeiträge muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins, der Körperschaft, des Komitees… das Ansuchen um die Auszahlung eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Gewährung von Beiträgen, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 47 vom 19.12.2012. Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 5 vom 23.04.2019.(Stand: April 2019)
Verzeichnisse und Verordnungen
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2013: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2014: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2015: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2016: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2017: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2018: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2019: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2020: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2021: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2022: pdf
Verzeichnis der gewährten Beiträge 2023: pdf
Verordnung über die Gewährung von Beiträgen: Verordnung über die Gewährung von Beiträgen.pdf
Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse: Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse.pdf
Informationen und Unterlagen zum Spesenbeitrag betreffend die Initiative "Waschbare Windeln" finden Sie hier.